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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Beschluss vom 01.02.2023 – 2 BvC 29/22

Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben - Ablehnung eines PKH-Antrags
Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2023:cs20230201.2bvc002922
Normenkette
§ 24 S 2 BVerfGG, § 48 BVerfGG, § 114 Abs 1 S 1 ZPO

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

Randnummer 1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 27. Dezember 2022 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Zitierte Vorschriften

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