Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht
BVerfG, Beschluss vom 08.06.2026 – 2 BvC 17/25
Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2026:cs20260608.2bvc001725
- Normenkette
- § 24 S 2 BVerfGG, § 48 BVerfGG, § 26 Abs 3 S 3 EuWG
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
Randnummer 1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 23. Februar 2026 genannten Gründen der Erfolg versagt. Das Vorbringen des Beschwerdeführers auf das Berichterstatterschreiben hin gebietet keine andere Bewertung. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG i.V.m. § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
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