Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht
BVerfG, Beschluss vom 25.10.2011 – 2 BvC 17/11
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde (A-limine-Abweisung) mangels Beitritts von 100 Wahlberechtigten gem § 48 Abs 1 BVerfGG
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2011:cs20111025.2bvc001711
- Normenkette
- § 24 S 1 BVerfGG, § 48 Abs 1 Alt 2 BVerfGG
Gründe
Randnummer 1
Die Wahlprüfungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie ohne den gemäß § 48 Abs. 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes erforderlichen Beitritt von mindestens 100 Wahlberechtigten erhoben wurde. Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (BVerfGE 7, 99 <109>; 105, 197 <235>).
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