Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht
BVerfG, Beschluss vom 30.10.2011 – 2 BvC 15/11
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde (A-limine-Abweisung) mangels Beitritts von 100 Wahlberechtigten gem § 48 Abs 1 BVerfGG
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2011:cs20111030.2bvc001511
- Normenkette
- § 24 S 1 BVerfGG, § 48 Abs 1 BVerfGG
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
Randnummer 1
Die Beschwerde ist unzulässig, weil sie ohne den gemäß § 48 Abs. 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes erforderlichen Beitritt von mindestens einhundert Wahlberechtigten erhoben wurde.
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