Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht
BVerfG, Beschluss vom 02.08.2024 – 2 BvC 11/23
Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2024:cs20240802.2bvc001123
- Normenkette
- § 24 S 2 BVerfGG, § 48 BVerfGG
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
Randnummer 1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt jedenfalls aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 12. Dezember 2023 unter 2., erster Absatz genannten Gründen der Erfolg versagt. Das Vorbringen des Beschwerdeführenden auf das Berichterstatterschreiben hin gebietet keine andere Bewertung. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
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