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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Beschluss vom 11.10.2024 – 2 BvC 10/23, 2 BvC 29/23

Verwerfung (a-limine-Abweisung) zweier Wahlprüfungsbeschwerden unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben - Ablehnung der Auslagenerstattung
Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2024:cs20241011.2bvc001023
Normenkette
§ 24 S 2 BVerfGG, § 48 BVerfGG

Tenor

1. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

2. Die Wahlprüfungsbeschwerden werden verworfen.

3. Die Anträge auf Erstattung der notwendigen Auslagen werden abgelehnt.

Gründe

Randnummer 1

1. Den Wahlprüfungsbeschwerden bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 3. Mai 2024 genannten Gründen der Erfolg versagt. Das Vorbringen des Beschwerdeführers auf das Berichterstatterschreiben hin gebietet keine andere Bewertung. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Randnummer 2

2. Die Anträge auf Erstattung der notwendigen Auslagen werden abgelehnt, weil die Voraussetzungen nach § 34a Abs. 3 BVerfGG nicht vorliegen.

Zitierte Vorschriften

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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