Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht
BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11.04.2022 – 1 BvR 922/19
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde bzgl der Unzulässigkeit pressemäßiger Berichterstattung in kommunalen Amtsblättern erfolglos - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht hinreichend substantiiert dargelegt
- Spruchkörper
- 1. Senat 2. Kammer
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220411.1bvr092219
- Normenkette
- Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, UWG
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie mangels substantiierter Darlegung einer Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG unzulässig ist.
Gründe
Randnummer 1
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Randnummer 2
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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