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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11.04.2022 – 1 BvR 922/19

Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde bzgl der Unzulässigkeit pressemäßiger Berichterstattung in kommunalen Amtsblättern erfolglos - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht hinreichend substantiiert dargelegt
Spruchkörper
1. Senat 2. Kammer
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220411.1bvr092219
Normenkette
Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, UWG

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie mangels substantiierter Darlegung einer Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG unzulässig ist.

Gründe

Randnummer 1

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Randnummer 2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Zitierte Vorschriften

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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