Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht
BVerfG, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 20.01.2017 – 1 BvR 3386/08
Festsetzung des Gegenstandswertes im verfassungsgerichtlichen Verfahren
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2017:rs20170120.1bvr338608
Tenor
Unter Berücksichtigung der subjektiven und besonderen objektiven Bedeutung der Verfahren und ihrer Förderung durch die anwaltliche Tätigkeit (vgl. BVerfGE 79, 365 <369 f.>) wird der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf 250.000,- € (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.
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