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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 20.01.2017 – 1 BvR 3386/08

Festsetzung des Gegenstandswertes im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2017:rs20170120.1bvr338608
Normenkette
§ 14 RVG, § 37 Abs. 2 RVG

Tenor

Unter Berücksichtigung der subjektiven und besonderen objektiven Bedeutung der Verfahren und ihrer Förderung durch die anwaltliche Tätigkeit (vgl. BVerfGE 79, 365 <369 f.>) wird der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf 250.000,- € (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.

Zitierte Vorschriften

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