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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 09.09.2019 – 1 BvR 2795/09

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2019:rs20190909.1bvr279509
Normenkette
§ 14 Abs. 1 RVG, § 37 Abs. 2 S. 2 RVG

Tenor

Unter Berücksichtigung der besonderen objektiven Bedeutung des Verfahrens und der Förderung des Verfahrens durch die anwaltliche Tätigkeit (vgl. BVerfGE 79, 365 <369 f.>) wird der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf 230.000 Euro (in Worten: zweihundertdreißigtausend Euro) festgesetzt.

Zitierte Vorschriften

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