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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 28.10.2018 – 1 BvR 249/15

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Spruchkörper
1. Senat 1. Kammer
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20181028.1bvr024915
Normenkette
§ 14 Abs. 1 RVG, § 37 Abs. 2 S. 2 RVG

Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird insbesondere unter Berücksichtigung der erhöhten objektiven Bedeutung des Verfahrens (vgl. BVerfGE 79, 365 <367 ff.>) auf 40.000 € (in Worten: vierzigtausend Euro) festgesetzt.

Zitierte Vorschriften

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