Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23.09.2015 – 1 BvR 2371/13

Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung von Grundrechten durch angegriffene Entscheidung
Spruchkörper
1. Senat 1. Kammer
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20150923.1bvr237113
Normenkette
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, §§ 9ff VersAusglG, §§ 20ff VersAusglG, § 9 VersAusglG, § 20 VersAusglG, § 51 Abs 1 VersAusglG

Gründe

Randnummer 1

Die angegriffene Entscheidung verletzt die Beschwerdeführerin nicht in ihren Grundrechten. Insbesondere ist die zugrundeliegende Rechtslage in der vom Bundesgerichtshof gewählten Auslegung mit den Grundrechten der Beschwerdeführerin vereinbar.

Randnummer 2

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Randnummer 3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Zitierte Vorschriften

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerfG in 1 BvR 2371/13 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten