Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht
BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23.09.2015 – 1 BvR 2371/13
Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung von Grundrechten durch angegriffene Entscheidung
- Spruchkörper
- 1. Senat 1. Kammer
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20150923.1bvr237113
- Normenkette
- § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, §§ 9ff VersAusglG, §§ 20ff VersAusglG, § 9 VersAusglG, § 20 VersAusglG, § 51 Abs 1 VersAusglG
Gründe
Randnummer 1
Die angegriffene Entscheidung verletzt die Beschwerdeführerin nicht in ihren Grundrechten. Insbesondere ist die zugrundeliegende Rechtslage in der vom Bundesgerichtshof gewählten Auslegung mit den Grundrechten der Beschwerdeführerin vereinbar.
Randnummer 2
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Randnummer 3
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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