Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 16.02.2023 – 1 BvR 2257/16

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2023:rs20230216.1bvr225716
Normenkette
§ 14 Abs. 1 RVG, § 37 Abs. 2 S. 2 RVG

Tenor

Unter Berücksichtigung der subjektiven und objektiven Bedeutung des Verfahrens und seiner Förderung durch die anwaltliche Tätigkeit (vgl. BVerfGE 79, 365 <369 f.>) wird der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für den Prozessbevollmächtigten zu 2) auf 300.000 Euro (in Worten: dreihunderttausend Euro) festgesetzt.

Zitierte Vorschriften

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerfG in 1 BvR 2257/16 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten