Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht
BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 17.04.2021 – 1 BvQ 48/21
Erfolgloser Eilantrag auf Aufhebung eines Versammlungsverbots - Voraussetzungen für Erlass einer eA nicht hinreichend dargelegt - Tenorbegründung
- Spruchkörper
- 1. Senat 1. Kammer
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2021:qk20210417.1bvq004821
- Normenkette
- Art 8 Abs 1 GG, Art 8 Abs 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 15 Abs 1 VersammlG
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG vom Antragsteller nicht ausreichend dargetan sind.
Gründe
Randnummer 1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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