Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · AG Dortmund

AG Dortmund, Beschluss vom 13.05.2024 – 114 F 1383/24

Spruchkörper
114
ECLI
ECLI:DE:AGDO:2024:0513.114F1383.24.00

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe vom 02.04.2024 wird zurückgewiesen.

Gründe

Randnummer 2

Der Antrag ist zurückzuweisen, weil die Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht gemacht worden sind, § 118 Abs. 2 ZPO i V. m. § 76 Abs. 1 FamFG / i. V. m. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG.

Randnummer 3

Es dürfte zudem ein durchsetzbarer Anspruch des Kindes auf Verfahrenskostenvorschuss nach den Bestimmungen der §§ 1601 ff. BGB (Sonderbedarf) bestehen.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat AG Dortmund in 114 F 1383/24 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten