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Zitierfest

ZPO · Zivilprozessordnung

§ 944 ZPO – Entscheidung des Vorsitzenden bei Dringlichkeit

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

In dringenden Fällen kann der Vorsitzende über die in diesem Abschnitt erwähnten Gesuche, sofern deren Erledigung eine mündliche Verhandlung nicht erfordert, anstatt des Gerichts entscheiden.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 944 ZPO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 944 ZPO? Zitiere den Wortlaut.“

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