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Zitierfest

ZPO · Zivilprozessordnung

§ 925 ZPO – Entscheidung nach Widerspruch

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

(1) Wird Widerspruch erhoben, so ist über die Rechtmäßigkeit des Arrestes durch Endurteil zu entscheiden.

(2) Das Gericht kann den Arrest ganz oder teilweise bestätigen, abändern oder aufheben, auch die Bestätigung, Abänderung oder Aufhebung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 925 ZPO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 925 ZPO? Zitiere den Wortlaut.“

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