Die Vorschriften über die Abgabe des Verfahrens gelten sinngemäß, wenn Mahnverfahren und streitiges Verfahren bei demselben Gericht durchgeführt werden.
ZPO · Zivilprozessordnung
§ 698 ZPO – Abgabe des Verfahrens am selben Gericht
Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.
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