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Zitierfest

ZPO · Zivilprozessordnung

§ 698 ZPO – Abgabe des Verfahrens am selben Gericht

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Die Vorschriften über die Abgabe des Verfahrens gelten sinngemäß, wenn Mahnverfahren und streitiges Verfahren bei demselben Gericht durchgeführt werden.

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„Was regelt § 698 ZPO? Zitiere den Wortlaut.“

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