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Zitierfest

ZPO · Zivilprozessordnung

§ 545 ZPO – Revisionsgründe

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

(1) Die Revision kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer Verletzung des Rechts beruht.

(2) Die Revision kann nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszuges seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen oder verneint hat.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 545 ZPO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

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