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Zitierfest

ZPO · Zivilprozessordnung

§ 504 ZPO – Hinweis bei Unzuständigkeit des Amtsgerichts

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Ist das Amtsgericht sachlich oder örtlich unzuständig, so hat es den Beklagten vor der Verhandlung zur Hauptsache darauf und auf die Folgen einer rügelosen Einlassung zur Hauptsache hinzuweisen.

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