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Zitierfest

ZPO · Zivilprozessordnung

§ 495a ZPO – Verfahren nach billigem Ermessen

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Das Gericht kann sein Verfahren nach billigem Ermessen bestimmen, wenn der Streitwert 1 000 Euro nicht übersteigt. Auf Antrag muss mündlich verhandelt werden.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 495a ZPO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 495a ZPO? Zitiere den Wortlaut.“

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