Das Prozessgericht kann zusätzlich anordnen, dass die Benachrichtigung einmal oder mehrfach im Bundesanzeiger oder in anderen Blättern zu veröffentlichen ist.
ZPO · Zivilprozessordnung
§ 187 ZPO – Veröffentlichung der Benachrichtigung
Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.
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„Was regelt § 187 ZPO? Zitiere den Wortlaut.“