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Zitierfest

ZPO · Zivilprozessordnung

§ 155 ZPO – Aufhebung der Aussetzung bei Verzögerung

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

In den Fällen der §§ 152, 153 kann das Gericht auf Antrag die Anordnung, durch die das Verfahren ausgesetzt ist, aufheben, wenn die Betreibung des Rechtsstreits, der zu der Aussetzung Anlass gegeben hat, verzögert wird.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 155 ZPO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

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