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Zitierfest

ZPO · Zivilprozessordnung

§ 153 ZPO – Aussetzung bei Vaterschaftsanfechtungsklage

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Hängt die Entscheidung eines Rechtsstreits davon ab, ob ein Mann, dessen Vaterschaft im Wege der Anfechtungsklage angefochten worden ist, der Vater des Kindes ist, so gelten die Vorschriften des § 152 entsprechend.

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