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Zitierfest

ZPO · Zivilprozessordnung

§ 1112 ZPO – Entbehrlichkeit der Vollstreckungsklausel

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Aus einem Titel, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union vollstreckbar ist, findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 1112 ZPO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1112 ZPO? Zitiere den Wortlaut.“

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