Aus einem Titel, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union vollstreckbar ist, findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf.
ZPO · Zivilprozessordnung
§ 1112 ZPO – Entbehrlichkeit der Vollstreckungsklausel
Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.
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