Die Berufung gegen ein Urteil und die Beschwerde gegen eine andere Entscheidung des Verwaltungsgerichts sind ausgeschlossen. Das gilt nicht für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nach § 135 in Verbindung mit § 133 der Verwaltungsgerichtsordnung und die Beschwerde gegen Beschlüsse über den Rechtsweg nach § 17a Absatz 2 und 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Auf die Beschwerde gegen Beschlüsse über den Rechtsweg findet § 17a Absatz 4 Satz 4 bis 6 des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechende Anwendung.
WPflG · Wehrpflichtgesetz
§ 34 WPflG – Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts
Verweise
Vorschriften, die auf § 34 WPflG verweisen
- § 2 WPflG – Anwendung dieses Gesetzes
Rechtsprechung zu § 34 WPflG
21 Entscheidungen zitieren § 34 WPflG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BVerwG, Beschl. v. 31.08.2011 – 6 B 35/11 (amtliche Veröffentlichung) · 6. Senat
Leitsatz: Der Ausschluss der Berufung in Wehrpflichtsachen nach § 34 WPflG (juris: WehrPflG) gilt auch in allen Verfahren, die bei Inkrafttreten des § 2 WPflG noch nicht abgeschlossen waren.
BVerwG, Beschl. v. 29.01.2014 – 7 C 13/13 (amtliche Veröffentlichung) · 7. Senat
Leitsatz: Werden alle Richter des Bundesverwaltungsgerichts wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, kann über die Ablehnungsgesuche unter Mitwirkung abgelehnter Richter entschieden werden, selbst wenn die Ablehnungsgesuche nicht als gänzlich untauglich oder rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren sind.
BVerwG, Beschl. v. 11.12.2012 – 8 B 58/12 (amtliche Veröffentlichung) · 8. Senat
Leitsatz: 1. Vor dem Bundesverwaltungsgericht muss sich ein Kläger auch für ein Richterablehnungsgesuch (§ 54 Abs. 1 VwGO) durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten lassen. 2. Es stellt eine unzulässige Umgehung des Vertretungszwangs (§ 67 Abs. 4 VwGO) dar, wenn der Prozessbevollmächtigte zur Begründung des Ablehnungsgesuchs pauschal auf beigefügte Schreiben des Antragstellers Bezug nimmt, ohne dabei …
BVerwG, Beschl. v. 30.01.2020 – 5 PB 2/19 (amtliche Veröffentlichung) · 5. Senat
Rügepräklusion im Kostenfreistellungsverfahren
BVerwG, Beschl. v. 21.06.2019 – 7 B 24/18 (amtliche Veröffentlichung) · 7. Senat
Zugang zu einem Gutachten
BVerwG, Beschl. v. 22.01.2014 – 4 B 53/13 (amtliche Veröffentlichung) · 4. Senat
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