Für Rechtsstreitigkeiten bei der Ausführung dieses Gesetzes ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
WPflG · Wehrpflichtgesetz
§ 32 WPflG – Rechtsweg
Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.
Verweise
Vorschriften, die auf § 32 WPflG verweisen
- § 2 WPflG – Anwendung dieses Gesetzes
Rechtsprechung zu § 32 WPflG
Eine Entscheidung zitiert § 32 WPflG.
BVerwG, Beschl. v. 12.10.2010 – 2 AV 1/10 · 2. Senat
Zur Auslegung von § 53 VwGO; Bestimmung des zuständigen Gerichts; örtliche Zuständigkeit; Zuständigkeit im Hinblick auf eine notwendige Streitgenossenschaft
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