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Zitierfest

WHG · Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts

§ 18 WHG – Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung

Amtliche Fassung, Stand 22.07.2026.

(1) Die Erlaubnis ist widerruflich.

(2) Die Bewilligung darf aus den in § 49 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes genannten Gründen widerrufen werden. Die Bewilligung kann ferner ohne Entschädigung ganz oder teilweise widerrufen werden, wenn der Inhaber der Bewilligung

  • 1. die Benutzung drei Jahre ununterbrochen nicht ausgeübt oder ihrem Umfang nach erheblich unterschritten hat,
  • 2. den Zweck der Benutzung so geändert hat, dass er mit dem Plan (§ 14 Absatz 1 Nummer 2) nicht mehr übereinstimmt.

Rechtsprechung zu § 18 WHG

8 Entscheidungen zitieren § 18 WHG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BFH, Urt. v. 26.02.2026 – IV R 26/23 · 4. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Rechte im Sinne von § 8 Nr. 1 Buchst. f des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) sind Immaterialgüterrechte, die eine Nutzungsbefugnis enthalten und an denen eine geschützte Rechtsposition --ein Abwehrrecht-- besteht. Ungeschützte Positionen, die kein Abwehrrecht gegenüber nicht berechtigten Personen gewähren, so dass Letztere von der Nutzung nicht ausgeschlossen werden können, werden nicht von …
  • BVerwG, Urt. v. 19.02.2025 – 9 A 9.23 · 9. Senat

    Leitsatz: 1. Die Entscheidung über die habitatschutzrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BNatSchG bedarf im Planfeststellungsverfahren nach §§ 17 ff. FStrG nicht des Einvernehmens mit der Naturschutzbehörde nach § 23 Abs. 1 Satz 2 SächsNatSchG. Die Planfeststellungsbehörde kann von fachlichen Stellungnahmen der Naturschutzbehörden abweichen. Wegen deren besonderer Fachkompetenz bedarf dies jedoch eines …
  • BayVGH, Beschl. v. 23.04.2026 – 8 ZB 26.66 · 8. Senat

    Berufungszulassung (abgelehnt), Fischzuchtanlage, wasserrechtliche Plangenehmigung und beschränkte Erlaubnis, nachträgliche Anordnung eines Grenzwerts für die Einleitung in ein Gewässer, Durchführung eines Maßnahmenprogramms, nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften, Ablaufgrenzwert …

  • BVerwG, Beschl. v. 19.12.2023 – 11 VR 1/23, 11 VR 1/23 (11 A 12/23) · 11. Senat

    Veränderungssperre zur Sicherung der Planfeststellung einer Höchstspannungsleitung

  • BVerwG, Urt. v. 23.06.2020 – 9 A 23/19 · 9. Senat

    Leitsatz: Die Aufrechterhaltung eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses, der ohne die erforderliche Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem wasserrechtlichen Verschlechterungsverbot erlassen worden ist, führt nicht zu einem unionsrechtlich unerträglichen Zustand. Die flexiblen Instrumente des Wasserrechts sind geeignet und ausreichend, um die unionsrechtlichen Anforderungen der …
  • BVerwG, Urt. v. 23.06.2020 – 9 A 22/19 · 9. Senat

    Leitsatz: 1. Eine anerkannte Umweltvereinigung ist nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz klagebefugt für eine Klage auf Rücknahme oder Widerruf eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses. 2. Die präjudizielle Wirkung der Rechtskraft eines Urteils, mit dem die Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss als unbegründet abgewiesen worden ist, steht einem Anspruch auf Rücknahme dieses …

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