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Zitierfest

WHG · Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts

§ 17 WHG – Zulassung vorzeitigen Beginns

Amtliche Fassung, Stand 22.07.2026.

(1) In einem Erlaubnis- oder Bewilligungsverfahren kann die zuständige Behörde auf Antrag zulassen, dass bereits vor Erteilung der Erlaubnis oder der Bewilligung mit der Gewässerbenutzung begonnen wird, wenn

  • 1. mit einer Entscheidung zugunsten des Benutzers gerechnet werden kann,
  • 2. an dem vorzeitigen Beginn ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Benutzers besteht und
  • 3. der Benutzer sich verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Benutzung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Benutzung nicht erlaubt oder bewilligt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

(2) Die Zulassung des vorzeitigen Beginns kann jederzeit widerrufen werden. § 13 gilt entsprechend.

Verweise

Vorschriften, die auf § 17 WHG verweisen

  • § 58 WHG – Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
  • § 60 WHG – Abwasseranlagen
  • § 63 WHG – Eignungsfeststellung
  • § 69 WHG – Abschnittsweise Zulassung, vorzeitiger Beginn

Rechtsprechung zu § 17 WHG

7 Entscheidungen zitieren § 17 WHG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Beschl. v. 28.01.2026 – 9 VR 2.26, 9 VR 2.26 (9 A 18.26) · 9. Senat

    Gesetzliche Anordnung des Sofortvollzugs in § 44c EnWG erstreckt sich nicht auf verbundene wasserrechtliche Bewilligungen

  • BayVGH, Urt. v. 15.04.2025 – 8 BV 22.183 · 8. Senat

    Leitsatz: 1. Eine befristete wasserrechtliche Erlaubnis verliert nach Ablauf der Befristung ihre Wirksamkeit nach Art. 43 Abs. 2 BayVwVfG grundsätzlich nur für die Zukunft (Rn. 25). 2. Eine wasserrechtliche Erlaubnis kann im Einzelfall auch rückwirkend zum Tag der Antragstellung erteilt werden. (Rn. 29 – 47)
  • BVerwG, Beschl. v. 19.12.2024 – 7 VR 9/24 · 7. Senat

    Planfeststellung einer LNG-Leitung; Eilrechtsschutz von Grundstückseigentümern gegen vorzeitigen Baubeginn

  • BVerwG, Beschl. v. 10.02.2023 – 4 VR 1/23, 4 VR 1/23 (4 A 1/23) · 4. Senat

    Unzulässiger Eilantrag einer Gemeinde gegen die Zulassung vorzeitigen Baubeginns für eine Höchstspannungsleitung; fehlende Antragsbefugnis

  • BVerfG, Beschl. v. 24.02.2010 – 1 BvR 27/09 · 1. Senat 3. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) durch Erlöschen alter Wasserrechte - hier: Erlaubnis zum Betrieb einer Wasserkraftanlage gem § 23 Nr 3 WasG SN 1909 - Erfordernis des Vorhandenseins funktionstüchtiger Anlagen für Bestandsschutz - Zur Vereinbarkeit von …

  • BVerfG, Beschl. v. 07.11.1995 – 2 BvR 413/88, 2 BvR 1300/93 · 2. Senat

    Wasserpfennig; Grundwasserabgabe (Baden-Württemberg, Hessen)

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