(1) Die Erlaubnis kann als gehobene Erlaubnis erteilt werden, wenn hierfür ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Gewässerbenutzers besteht. Eine gehobene Erlaubnis darf für Gewässerbenutzungen nach § 9 Absatz 2 Nummer 3 und 4 nicht erteilt werden.
WHG · Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts
§ 15 WHG – Gehobene Erlaubnis
Verweise
Vorschriften, die auf § 15 WHG verweisen
- Art. 15 BayWG – Beschränkte Erlaubnis (Abweichend von § 10 Abs. 1 und § 15 WHG)
- Art. 69 BayWG – Verfahrensbestimmungen (Abweichend von § 18 Abs. 2, § 21 Abs. 1, § 70 Abs. 1 WHG)
Rechtsprechung zu § 15 WHG
6 Entscheidungen zitieren § 15 WHG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BVerfG, Beschl. v. 24.02.2010 – 1 BvR 27/09 · 1. Senat 3. Kammer
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) durch Erlöschen alter Wasserrechte - hier: Erlaubnis zum Betrieb einer Wasserkraftanlage gem § 23 Nr 3 WasG SN 1909 - Erfordernis des Vorhandenseins funktionstüchtiger Anlagen für Bestandsschutz - Zur Vereinbarkeit von …
BVerfG, Beschl. v. 07.11.1995 – 2 BvR 413/88, 2 BvR 1300/93 · 2. Senat
Wasserpfennig; Grundwasserabgabe (Baden-Württemberg, Hessen)
BFH, Urt. v. 26.02.2026 – IV R 26/23 · 4. Senat
Leitsatz: 1. NV: Rechte im Sinne von § 8 Nr. 1 Buchst. f des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) sind Immaterialgüterrechte, die eine Nutzungsbefugnis enthalten und an denen eine geschützte Rechtsposition --ein Abwehrrecht-- besteht. Ungeschützte Positionen, die kein Abwehrrecht gegenüber nicht berechtigten Personen gewähren, so dass Letztere von der Nutzung nicht ausgeschlossen werden können, werden nicht von …
BayVGH, Urt. v. 15.04.2025 – 8 BV 22.183 · 8. Senat
Leitsatz: 1. Eine befristete wasserrechtliche Erlaubnis verliert nach Ablauf der Befristung ihre Wirksamkeit nach Art. 43 Abs. 2 BayVwVfG grundsätzlich nur für die Zukunft (Rn. 25). 2. Eine wasserrechtliche Erlaubnis kann im Einzelfall auch rückwirkend zum Tag der Antragstellung erteilt werden. (Rn. 29 – 47)
BayVGH, Beschl. v. 27.03.2024 – 8 ZB 24.172 · 8. Senat
Sanierungskonzept für Instandsetzung einer Wehranlage
BVerwG, Urt. v. 17.12.2021 – 7 C 9/20 · 7. Senat
Leitsatz: §§ 34 und 35 WHG sind durch Landesrecht ergänzbare bundesrechtliche Vorschriften.