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Zitierfest

VwVG · Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz

§ 19 VwVG – Kosten

Amtliche Fassung, Stand 10.08.2021.

(1) Für Amtshandlungen nach diesem Gesetz werden Kosten (Gebühren und Auslagen) gemäß § 337 Abs. 1, §§ 338 bis 346 der Abgabenordnung erhoben. Für die Gewährung einer Entschädigung an Auskunftspflichtige, Sachverständige und Treuhänder gelten §§ 107 und 318 Abs. 5 der Abgabenordnung.

(2) Für die Mahnung nach § 3 Abs. 3 wird eine Mahngebühr erhoben. Sie beträgt ein halbes Prozent des Mahnbetrages, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 150 Euro. Die Mahngebühr wird auf volle Euro aufgerundet.

(3) Soweit die Bundespolizei nach diesem Gesetz tätig wird, werden Gebühren und Auslagen nach dem Bundesgebührengesetz erhoben.

Rechtsprechung zu § 19 VwVG

9 Entscheidungen zitieren § 19 VwVG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Urt. v. 04.03.2021 – B 11 AL 5/20 R · 11. Senat

    Leitsatz: Ein Erstattungsanspruch nach Aufhebung eines Verwaltungsakts verjährt nur dann erst nach 30 Jahren, wenn ein weiterer Verwaltungsakt zur Feststellung oder Durchsetzung des Anspruchs während einer bereits laufenden Verjährung dieses Anspruchs bindend wird.
  • BSG, Urt. v. 26.05.2011 – B 14 AS 54/10 R · 14. Senat

    Leitsatz: Für die als Verwaltungsakt zu qualifizierende Festsetzung von Mahngebühren waren nach dem bis zum 31.12.2010 geltenden Recht der Grundsicherung allein die Arbeitsgemeinschaften sachlich zuständig. Eine Übertragung der Aufgabe "Forderungseinzug" auf die Bundesagentur für Arbeit war nicht zulässig.
  • BSG, Urt. v. 14.02.2018 – B 14 AS 12/17 R · 14. Senat

    Leitsatz: Ohne eine den Grundsätzen der Normenklarheit und Widerspruchsfreiheit genügende Übertragungsentscheidung der Trägerversammlung einer gemeinsamen Einrichtung nach dem Sozialgesetzbuch II ist die Übertragung hoheitlicher Befugnisse auf einen ihrer Träger unwirksam.
  • BSG, Urt. v. 09.03.2016 – B 14 AS 5/15 R · 14. Senat

    Leitsatz: Bei der Bemessung der Rechtsanwaltsgebühren für ein isoliertes Vorverfahren wegen einer Mahngebühr kann die Höhe der der Mahnung zugrunde liegenden Zahlungsaufforderung als gebührenerheblicher Umstand zu berücksichtigen sein.
  • BVerwG, Urt. v. 17.09.2015 – 1 C 26/14 · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Die Regelungen der Dublin-Verordnungen geben keine Rangfolge hinsichtlich der drei von ihnen vorgesehenen Überstellungsmodalitäten vor (vgl. Art. 7 Abs. 1 VO <EG> Nr. 1560/2003 <juris: EGV 1560/2003>). Es besteht insbesondere kein Vorrang zugunsten einer Überstellung auf eigene Initiative des Asylantragstellers. 2. Die Regelung des § 34a Abs. 1 AsylVfG, wonach vom Bundesamt nur die Abschiebung …
  • BVerwG, Urt. v. 17.09.2015 – 1 C 27/14 · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Die Regelungen der Dublin-Verordnungen geben keine Rangfolge hinsichtlich der drei von ihnen vorgesehenen Überstellungsmodalitäten vor (vgl. Art. 7 Abs. 1 VO <EG> Nr. 1560/2003 <EGV 1560/2003>). Es besteht insbesondere kein Vorrang zugunsten einer Überstellung auf eigene Initiative des Asylantragstellers (BVerwG, wie Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14). 2. Die Regelung des § 34a Abs. 1 …

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