Zum Inhalt springen
Zitierfest

AO · Abgabenordnung

§ 338 AO – Gebührenarten

Amtliche Fassung, Stand 03.07.2026.

Im Vollstreckungsverfahren werden Pfändungsgebühren (§ 339), Wegnahmegebühren (§ 340) und Verwertungsgebühren (§ 341) erhoben.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 338 AO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 338 AO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten