Die §§ 84 und 85 Abs. 1 und 3 sind entsprechend anzuwenden.
VVG · Gesetz über den Versicherungsvertrag
§ 189 VVG – Sachverständigenverfahren, Schadensermittlungskosten
Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.
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„Was regelt § 189 VVG? Zitiere den Wortlaut.“