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Zitierfest

VersAusglG · Gesetz über den Versorgungsausgleich

§ 12 VersAusglG – Rechtsfolge der internen Teilung von Betriebsrenten

Amtliche Fassung, Stand 12.05.2021.

Gilt für das auszugleichende Anrecht das Betriebsrentengesetz, so erlangt die ausgleichsberechtigte Person mit der Übertragung des Anrechts die Stellung eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers im Sinne des Betriebsrentengesetzes.

Verweise

Vorschriften, die auf § 12 VersAusglG verweisen

Rechtsprechung zu § 12 VersAusglG

8 Entscheidungen zitieren § 12 VersAusglG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 17.01.2024 – XII ZB 140/22 · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Zur nachträglichen Zulassung der Rechtsbeschwerde auf eine Gegenvorstellung. 2. Anrechte, die unter der Geltung des bis zum 31. August 2009 gültigen Versorgungsausgleichsrechts aus rechtlichen Gründen - beispielsweise wegen der Höchstbetragsbegrenzung für das erweiterte Splitting gemäß § 3b Abs. 1 Nr. 1 VAHRG - nur teilweise in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich einbezogen werden …
  • BGH, Beschl. v. 24.07.2013 – XII ZB 340/11 · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Bloße Rechen- oder Rechtsanwendungsfehler im Ausgangsverfahren eröffnen nicht die Abänderungsmöglichkeit nach § 51 VersAusglG. Bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs im Ausgangsverfahren übersehene, vergessene oder verschwiegene Anrechte können nicht im Wege des Abänderungsverfahrens nach § 51 VersAusglG nachträglich ausgeglichen werden. 2. Anrechte, die dem Wertausgleich bei der …
  • BGH, Beschl. v. 01.02.2012 – XII ZB 172/11 · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Der Halbteilungsgrundsatz kann den Ausgleich eines einzelnen Anrechts mit geringem Ausgleichswert gebieten, wenn mit dem Ausgleich kein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand für die Versorgungsträger verbunden ist (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 30. November 2011, XII ZB 344/10, FamRZ 2012, 192). Bei der internen Teilung von Anrechten aus der betrieblichen Altersversorgung der …
  • BGH, Beschl. v. 19.08.2015 – XII ZB 443/14 · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Bei der internen Teilung eines Anrechts aus einer betrieblichen Direktzusage muss der Ausgleichswert auch beim Ausgleichsberechtigten auf den Zeitpunkt des Ehezeitendes bezogen sein, so dass der Ausgleichsberechtigte ab diesem Zeitpunkt an der weiteren Entwicklung des Anrechts teilhat (Fortführung Senatsbeschluss vom 7. September 2011, XII ZB 546/10, BGHZ 191, 36 = FamRZ 2011, 1785). 2. Bei …
  • BFH, Beschl. v. 05.11.2014 – X B 223/13 · 10. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Zahlungen, die ein zum Versorgungsausgleich verpflichteter Ehegatte auf Grund einer Entscheidung des Familiengerichts zum Ausgleich seines Anspruchs auf betriebliche Altersversorgung vor Inkrafttreten des AltEinkG an einen Rentenversicherungsträger leistet, sind im Rahmen der Einkommensbesteuerung weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen . 2. NV …
  • BGH, Beschl. v. 17.09.2014 – XII ZB 178/12 · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: Anrechte bei einem betrieblichen Pensionsfonds, die in Form von Fondsanteilen bestehen (hier: Abteilung A des Telekom Pensionsfonds a.G.), können in dieser Bezugsgröße intern geteilt werden.

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