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Zitierfest

UrhG · Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

§ 60f UrhG – Archive, Museen und Bildungseinrichtungen

Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.

(1) Für Archive, Einrichtungen im Bereich des Film- oder Tonerbes sowie öffentlich zugängliche Museen und Bildungseinrichtungen (§ 60a Absatz 4), die keine unmittelbaren oder mittelbaren kommerziellen Zwecke verfolgen, gilt § 60e mit Ausnahme der Absätze 5 und 6 entsprechend.

(2) Archive, die auch im öffentlichen Interesse tätig sind, dürfen ein Werk vervielfältigen oder vervielfältigen lassen, um es als Archivgut in ihre Bestände aufzunehmen. Die abgebende Stelle hat unverzüglich die bei ihr vorhandenen Vervielfältigungen zu löschen.

(3) Für Archive, Einrichtungen im Bereich des Film- oder Tonerbes sowie öffentlich zugängliche Museen, die kommerzielle Zwecke verfolgen, ist § 60e Absatz 1 für Vervielfältigungen zum Zweck der Erhaltung eines Werkes entsprechend anzuwenden.

Verweise

Vorschriften, die auf § 60f UrhG verweisen

Rechtsprechung zu § 60f UrhG

4 Entscheidungen zitieren § 60f UrhG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 17.07.2025 – I ZB 82/24 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Cloudnutzung 1. Urheber haben für die bei der Nutzung von Cloud-Speichern erfolgenden Vervielfältigungen zu den nach §§ 53, 60a bis 60f UrhG privilegierten Zwecken Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung im Sinne von §§ 54, 54a UrhG (Fortführung von BGH, Urteil vom 27. Juni 2024 - I ZR 14/21, GRUR 2024, 1105 [juris Rn. 13] = WRP 2024, 1066 - Internet-Radiorecorder II, mwN). 2. Anbieter …
  • BGH, Urt. v. 27.06.2024 – I ZR 14/21 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Internet-Radiorecorder II Nutzer eines Internet-Radiorecorders können sich auf die Privatkopieschranke des § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG berufen, wenn sie private Vervielfältigungen anfertigen, indem sie sich auf der Internetseite des Dienstes Musiktitel aussuchen und ihre Titelauswahl in einer Wunschliste speichern, woraufhin der Dienst vollautomatisch die Sendung eines dieser Musiktitel aufnimmt …
  • BGH, Urt. v. 10.11.2022 – I ZR 10/22 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: rakuten.de 1. Händler im Sinne des § 54b Abs. 1 UrhG ist, wer gewerblich Geräte und Speichermedien erwirbt und weiterveräußert, also Kaufverträge über diese Produkte abschließt. 2. Es ist mit Blick auf die aus Art. 5 Abs. 2 Buchst. b und Abs. 5 der Richtlinie 2001/29/EG folgende Ergebnispflicht bei der Gewährung des gerechten Ausgleichs für die Anfertigung von privaten Vervielfältigungen nicht …
  • BayObLG, Beschl. v. 12.08.2024 – 101 VA 64/24 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Die beim Deutschen Patent- und Markenamt gebildete Schiedsstelle nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz ist berechtigt, den Antrag einer Verwertungsgesellschaft auf Durchführung einer selbständigen empirischen Untersuchung abzulehnen, wenn der Untersuchungsgegenstand nicht geeignet ist, den nach dem Urheberrechtsgesetz für die Vergütungshöhe maßgeblichen Umfang der Nutzung von Geräten und …

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