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Zitierfest

UrhG · Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

§ 54a UrhG – Vergütungshöhe

Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.

(1) Maßgebend für die Vergütungshöhe ist, in welchem Maß die Geräte und Speichermedien als Typen tatsächlich für Vervielfältigungen nach § 53 Absatz 1 oder 2 oder den §§ 60a bis 60f genutzt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, inwieweit technische Schutzmaßnahmen nach § 95a auf die betreffenden Werke angewendet werden.

(2) Die Vergütung für Geräte ist so zu gestalten, dass sie auch mit Blick auf die Vergütungspflicht für in diesen Geräten enthaltene Speichermedien oder andere, mit diesen funktionell zusammenwirkende Geräte oder Speichermedien insgesamt angemessen ist.

(3) Bei der Bestimmung der Vergütungshöhe sind die nutzungsrelevanten Eigenschaften der Geräte und Speichermedien, insbesondere die Leistungsfähigkeit von Geräten sowie die Speicherkapazität und Mehrfachbeschreibbarkeit von Speichermedien, zu berücksichtigen.

(4) Die Vergütung darf Hersteller von Geräten und Speichermedien nicht unzumutbar beeinträchtigen; sie muss in einem wirtschaftlich angemessenen Verhältnis zum Preisniveau des Geräts oder des Speichermediums stehen.

Rechtsprechung zu § 54a UrhG

13 Entscheidungen zitieren § 54a UrhG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 29.10.2009 – I ZR 168/06 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Scannertarif UrhG § 54d Abs. 1, § 54f Abs. 3, § 54g Abs. 1 (F: 25.7.1994) a) Der Auskunftsanspruch nach § 54g Abs. 1 UrhG a.F. gegen die zur Zahlung einer Vergütung nach § 54a Abs. 1 UrhG a.F. verpflichteten Hersteller, Importeure und Händler richtet sich nur auf Auskunftserteilung über Art und Stückzahl der im Geltungsbereich des Urheberrechtsgesetzes veräußerten oder in Verkehr gebrachten …
  • BGH, Urt. v. 06.12.2007 – I ZR 94/05 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Drucker und Plotter UrhG § 54a Abs. 1 (F: 25.7.1994) Drucker und Plotter gehören nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten.
  • OLG München, Endurt. v. 16.12.2025 – 38 Sch 29/24 VVG e · 38. Zivilsenat

    Urheberrechtliche Vergütungspflicht für in Kraftfahrzeuge eingebaute Infotainmentsysteme

  • BVerfG, Beschl. v. 30.08.2010 – 1 BvR 1631/08 · 1. Senat 2. Kammer

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG wegen fehlender Prüfung einer Vorlage zum Gerichtshof der Europäischen Union - hier: Vergütungspflicht für Vervielfältigungsgeräte (Drucker und Plotter) gemäß § 54a UrhG idF vom 25.07.1994

  • BVerfG, Beschl. v. 21.12.2010 – 1 BvR 2742/08 · 1. Senat 2. Kammer

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 14 Abs 1 GG durch Nichtzulassung der Revision gegen fachgerichtliche Entscheidung, die das Bestehen einer Vergütungspflicht (Geräteabgabe) für Drucker und Plotter auf der Grundlage von § 54a UrhG ablehnt

  • BVerfG, Beschl. v. 21.12.2010 – 1 BvR 506/09 · 1. Senat 2. Kammer

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 bs 1 S 2 GG wegen fehlender Prüfung einer Vorlage zum Gerichtshof der Europäischen Union - hier: Vergütungspflicht ("Geräteabgabe") für Personalcomputer gemäß § 54a UrhG idF vom 25.07.1994

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