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Zitierfest

UrhG · Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

§ 51 UrhG – Zitate

Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  • 1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
  • 2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
  • 3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.

Verweise

Vorschriften, die auf § 51 UrhG verweisen

Rechtsprechung zu § 51 UrhG

27 Entscheidungen zitieren § 51 UrhG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 30.11.2011 – I ZR 212/10 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Blühende Landschaften 1. Das Zitatrecht gemäß § 51 Satz 2 Nr. 2 UrhG hat im Hinblick auf Kunstwerke einen weiteren Anwendungsbereich als bei nichtkünstlerischen Sprachwerken. Die durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG geforderte kunstspezifische Betrachtung verlangt, bei der Auslegung und Anwendung des § 51 Satz 2 Nr. 2 UrhG die innere Verbindung der zitierten Stellen mit den Gedanken und Überlegungen des …
  • BGH, Urt. v. 17.12.2015 – I ZR 69/14 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Exklusivinterview 1. Die Sendung von Teilen eines zuvor durch ein anderes Sendeunternehmen ausgestrahlten Interviews stellt eine Verletzung der Rechte des erstausstrahlenden Sendeunternehmens dar, seine Sendungen aufzuzeichnen und später zu verbreiten (§ 87 Abs. 1 Nr. 2, § 96 Abs. 1 UrhG). 2. Eine solche Verwendung von Interviewteilen ist keine Berichterstattung über Tagesereignisse gemäß § 50 …
  • OLG Nürnberg, Endurt. v. 26.08.2025 – 3 U 1451/24 · 3. Zivilsenat und Kartellsenat

    Leitsatz: 1. Zusammenfassungen des Inhalts von Sprachwerken und Beschreibungen der dort agierenden Figuren sind dann, wenn sie mit einer massiven Reduzierung einhergehen, eine gedankliche Durchdringung, Bewertung und Auswahl voraussetzen und eigene Worte verwenden, von § 23 Abs. 1 S. 2 UrhG (in der Zeit seit 7. Juni 2021) bzw. §§ 23, 24 UrhG (im Zeitraum zuvor) gestattete Handlungen. 2. Die Wiedergabe von …
  • BGH, Urt. v. 29.04.2010 – I ZR 69/08 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Vorschaubilder 1. Der Betreiber einer Suchmaschine, der Abbildungen von Werken, die Dritte ins Internet eingestellt haben, als Vorschaubilder (sog. Thumbnails) in der Trefferliste seiner Suchmaschine auflistet, macht die abgebildeten Werke nach § 19a UrhG öffentlich zugänglich . 2. Die Verwertung eines geschützten Werks als Zitat setzt nach wie vor einen Zitatzweck im Sinne einer Verbindung …
  • BGH, Urt. v. 20.12.2018 – I ZR 104/17 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Museumsfotos 1. Stützt der Kläger einen Unterlassungsanspruch sowohl auf den Schutz des Lichtbildwerks nach § 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 UrhG als auch auf den Lichtbildschutz nach § 72 UrhG, handelt es sich um einen einheitlichen Streitgegenstand (Festhaltung an BGH, Urteil vom 3. November 1999, I ZR 55/97, GRUR 2000, 317, 318 [juris Rn. 12] = WRP 2000, 203 - Werbefotos). 2. Fotografien von …
  • BGH, Urt. v. 03.09.2026 – I ZR 74/22 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Metall auf Metall VI 1. Die in § 51a Satz 1 UrhG vorgesehene Ausnahme für "Pastiches" ist kein Auffangtatbestand, sondern erfasst Schöpfungen, die an ein oder mehrere bestehende Werke erinnern, gleichzeitig aber wahrnehmbare Unterschiede diesen gegenüber aufweisen, und die, einschließlich im Wege des "Sampling", einige ihrer urheberrechtlich geschützten Elemente nutzen, um mit diesen Werken einen …

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