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Zitierfest

UrhG · Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

§ 44a UrhG – Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen

Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.

Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,

  • 1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
  • 2. eine rechtmäßige Nutzung

eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.

Verweise

Vorschriften, die auf § 44a UrhG verweisen

Rechtsprechung zu § 44a UrhG

20 Entscheidungen zitieren § 44a UrhG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 28.07.2022 – I ZR 141/20 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Elektronischer Pressespiegel II 1. Ein allgemeiner Auskunftsanspruch, der auf die Ausforschung der tatsächlichen Grundlagen und Beweismittel für etwaige Ansprüche gerichtet ist, besteht nicht. Der auf spezialgesetzliche Anspruchsgrundlagen wie § 19 MarkenG oder § 101 UrhG gestützte Auskunftsanspruch ist ebenso wie der aus § 242 BGB hergeleitete Auskunftsanspruch seinem Inhalt nach vielmehr …
  • BGH, Urt. v. 11.04.2013 – I ZR 151/11 · 1. Zivilsenat

    Urheberrechtsschutz im Internet: Verletzung des Vervielfältigungsrechts und des Weitersendungsrechts eines Sendeunternehmens durch Bereitstellung eines Online-Videorekorders zur Aufnahme von Fernsehsendungen

  • BGH, Urt. v. 29.04.2010 – I ZR 69/08 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Vorschaubilder 1. Der Betreiber einer Suchmaschine, der Abbildungen von Werken, die Dritte ins Internet eingestellt haben, als Vorschaubilder (sog. Thumbnails) in der Trefferliste seiner Suchmaschine auflistet, macht die abgebildeten Werke nach § 19a UrhG öffentlich zugänglich . 2. Die Verwertung eines geschützten Werks als Zitat setzt nach wie vor einen Zitatzweck im Sinne einer Verbindung …
  • BGH, Urt. v. 07.04.2022 – I ZR 222/20 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Porsche 911 1. Der Begriff der Nutzung im Sinne von § 32a Abs. 1 Satz 1 UrhG ist dahingehend auszulegen, dass Erträge oder Vorteile aus einer Nutzung, die nicht in den Schutzbereich eines Verwertungsrechts des Urhebers eingreifen, keinen Anspruch gemäß § 32a Abs. 1 Satz 1 UrhG auf weitere angemessene Beteiligung des Urhebers begründen können. 2. Die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze …
  • BGH, Urt. v. 21.04.2016 – I ZR 198/13 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Verlegeranteil Eine Verwertungsgesellschaft hat die Einnahmen aus ihrer Tätigkeit nach dem wesentlichen Grundgedanken des § 7 Satz 1 UrhWG ausschließlich an die Berechtigten zu verteilen, und zwar in dem Verhältnis, in dem diese Einnahmen auf einer Verwertung der Rechte und Geltendmachung von Ansprüchen der jeweiligen Berechtigten beruhen. Damit ist es unvereinbar, wenn Verlegern nach der Satzung …
  • BGH, Urt. v. 22.04.2009 – I ZR 216/06 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Internet-Videorecorder UrhG § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 2 a) Hersteller der Vervielfältigung einer Funksendung durch Aufnahme auf Bildoder Tonträger (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 Fall 1, § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 16 UrhG) ist allein derjenige, der die körperliche Festlegung der Funksendung technisch bewerkstelligt, selbst wenn er sich dabei technischer Hilfsmittel bedient, die Dritte zur Verfügung gestellt haben. b) …

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