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Zitierfest

UKlaG · Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen

§ 5 UKlaG – Anwendung der Zivilprozessordnung und anderer Vorschriften

Amtliche Fassung, Stand 22.06.2026.

Auf das Verfahren sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung und § 12 Absatz 1, 3 und 4, § 13 Absatz 1 bis 3 und 5 sowie § 13a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb anzuwenden, soweit sich aus diesem Gesetz nicht etwas anderes ergibt.

Verweise

Vorschriften, die auf § 5 UKlaG verweisen

  • § 2 UKlaG – Ansprüche bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken

Rechtsprechung zu § 5 UKlaG

88 Entscheidungen zitieren § 5 UKlaG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 14.12.2017 – I ZR 184/15 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Klauselersetzung 1. Die Bestimmung des § 1 UKlaG gewährt den gemäß § 3 Abs. 1 UKlaG anspruchsberechtigten Stellen gegen den Verwender von gemäß §§ 307 bis 309 BGB unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keinen Beseitigungsanspruch. Da die Vorschriften über die Kontrolle unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen gemäß § 1 UKlaG und des Lauterkeitsrechts nebeneinander anwendbar sind, kann …
  • BGH, Beschl. v. 23.10.2024 – IV ZR 436/22 · 4. Zivilsenat

    Gerichtskosten bei Verbandsklage: Antrag eines Verbraucherschutzverbands auf Streitwertminderung wegen Gefährdung der wirtschaftlichen Lage

  • BGH, Urt. v. 15.11.2022 – XI ZR 551/21 · 11. Zivilsenat

    Leitsatz: Die von einer Bausparkasse für eine Vielzahl von Vertragsverhältnissen mit Bausparern vorformulierte Klausel "Die Bausparkasse berechnet während der Sparphase jeweils bei Jahresbeginn - bei nicht vollständigen Kalenderjahren anteilig - für jedes Konto des Bausparers ein Jahresentgelt von 12 EUR p.a." ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam (Anschluss …
  • BGH, Beschl. v. 26.09.2012 – IV ZR 208/11 · 4. Zivilsenat

    Beschränkung der Revisionszulassung; Umdeutung der unzulässigen Revision in eine statthafte, unselbständige Anschlussrevision; Kosten der Anschlussrevision nach Revisionsrücknahme

  • BGH, Urt. v. 18.07.2012 – VIII ZR 337/11 · 8. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Energieversorgungsunternehmen in Stromversorgungsverträgen mit Endverbrauchern verwendet, ist eine die Annahme eines Vertragsangebots des Kunden regelnde Klausel nicht nach § 308 Nr. 1 BGB unwirksam, wenn sie sich hinsichtlich der Annahmefrist auf eine Wiedergabe des Regelungsgehalts des § 147 Abs. 2 BGB beschränkt. 2. In solchen Verträgen hält die …
  • BGH, Urt. v. 04.02.2025 – XI ZR 183/23 · 11. Zivilsenat

    Leitsatz: Die von einer Bank für eine Vielzahl von Vertragsverhältnissen über Spareinlagen vorformulierten Klauseln "Verwahrung von Einlagen oberhalb des Freibetrags für alle Einlagen- & Girokonten Verwahrentgelt 0,5 % p.a.", "Verwahrentgelt für die Verwahrung von Einlagen auf allen Einlagen- & Girokonten - für ab dem 01.07.2020 bis einschließlich 30.09.2020 neu eingerichtete Kundennummern oberhalb …

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