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Zitierfest

TKG · Telekommunikationsgesetz

§ 116 TKG – Wegfall des Entgeltanspruchs

Amtliche Fassung, Stand 06.10.2026.

Der Endnutzer ist zur Zahlung eines Entgelts nicht verpflichtet, wenn und soweit

  • 1. entgegen § 110 Absatz 1, 2 und 3 Satz 1 nicht vor Beginn der Inanspruchnahme, entgegen § 110 Absatz 3 Satz 2 nicht unmittelbar im Anschluss an die Inanspruchnahme oder entgegen § 110 Absatz 4 nicht während der Inanspruchnahme des Dienstes über den erhobenen Preis informiert wurde,
  • 2. entgegen § 111 nicht vor Beginn der Inanspruchnahme über den erhobenen Preis informiert wurde und keine Bestätigung des Endnutzers erfolgt,
  • 3. entgegen § 112 die Preishöchstgrenzen nicht eingehalten wurden,
  • 4. entgegen § 113 die zeitliche Obergrenze nicht eingehalten wurde,
  • 5. Dialer entgegen § 114 Absatz 1 betrieben wurden,
  • 6. der Angerufene entgegen § 115 Absatz 1 während des Anrufs eine oder mehrere Warteschleifen einsetzt oder die Angaben nach § 115 Absatz 2 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gemacht werden,
  • 7. entgegen § 119 Absatz 1 Satz 2 R-Gesprächsdienste mit Zahlungen an den Anrufer angeboten werden,
  • 8. nach Eintragung in die Sperr-Liste nach § 119 Absatz 2 ein R-Gespräch zum gesperrten Anschluss erfolgt oder
  • 9. die Bundesnetzagentur ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot nach § 123 Absatz 5 Satz 1 erlassen hat.

In diesen Fällen entfällt die Entgeltzahlungspflicht des Anrufers für den gesamten Anruf.

Verweise

Vorschriften, die auf § 116 TKG verweisen

Rechtsprechung zu § 116 TKG

Eine Entscheidung zitiert § 116 TKG.

  • BVerfG, Beschl. v. 14.03.2006 – 1 BvR 2087/03 - - 1 BvR 2111/03, 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 · 1. Senat

    Leitsatz: Zum Verhältnis des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen einerseits und der Sicherung effektiven Rechtsschutzes andererseits im Rahmen eines Zwischenverfahrens nach § 99 Abs. 2 VwGO zu einem Verwaltungsrechtsstreit über die Genehmigung des Entgelts, das ein marktbeherrschendes Unternehmen für den Zugang Dritter zu seinem Telekommunikationsnetz fordert.

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