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Zitierfest

StVollzG · Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung

§ 201 StVollzG – Übergangsbestimmungen für bestehende Anstalten

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Für Anstalten, mit deren Errichtung vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnen wurde, gilt folgendes:

  • 1. Abweichend von § 10 dürfen Gefangene ausschließlich im geschlossenen Vollzug untergebracht werden, solange die räumlichen, personellen und organisatorischen Anstaltsverhältnisse dies erfordern.
  • 2. Abweichend von § 17 kann die gemeinschaftliche Unterbringung während der Arbeitszeit und Freizeit auch eingeschränkt werden, wenn und solange die räumlichen, personellen und organisatorischen Verhältnisse der Anstalt dies erfordern; die gemeinschaftliche Unterbringung während der Arbeitszeit jedoch nur bis zum Ablauf des 31. Dezember 1988.
  • 3. Abweichend von § 18 dürfen Gefangene während der Ruhezeit auch gemeinsam untergebracht werden, solange die räumlichen Verhältnisse der Anstalt dies erfordern. Eine gemeinschaftliche Unterbringung von mehr als acht Personen ist nur bis zum Ablauf des 31. Dezember 1985 zulässig.
  • 4. Abweichend von § 143 Abs. 1 und 2 sollen Justizvollzugsanstalten so gestaltet und gegliedert werden, daß eine auf die Bedürfnisse des einzelnen abgestellte Behandlung gewährleistet ist und daß die Gefangenen in überschaubaren Betreuungs- und Behandlungsgruppen zusammengefaßt werden können.
  • 5. Abweichend von § 145 kann die Belegungsfähigkeit einer Anstalt nach Maßgabe der Nummern 2 und 3 festgesetzt werden.

Verweise

Vorschriften, die auf § 201 StVollzG verweisen

Rechtsprechung zu § 201 StVollzG

4 Entscheidungen zitieren § 201 StVollzG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 07.11.2011 – 1 BvR 1403/09 · 1. Senat 1. Kammer

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Verweigerung von PKH für Amtshaftungsklage wegen menschenunwürdiger Haftunterbringung - Unterschreitung der Mindestfläche je Gefangenen, in Zelle integrierte …

  • BVerfG, Beschl. v. 22.02.2011 – 1 BvR 409/09 · 1. Senat 1. Kammer

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Verweigerung von PKH für Amtshaftungsklage wegen menschenunwürdiger Haftunterbringung - Unterschreitung der Mindestfläche je Gefangenen, in Zelle integrierte …

  • BVerfG, Beschl. v. 20.03.2013 – 2 BvR 67/11 · 2. Senat 3. Kammer

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unterbringung eines Strafgefangenen gemeinsam mit einem rauchenden Mitgefangenen - Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses trotz Erledigung - Sachaufklärungspflicht der Fachgerichte bei Anhaltspunkten für gezielte Erledigungsmaßnahmen zur Vermeidung …

  • BVerfG, Beschl. v. 05.05.2011 – 2 BvR 722/11 · 2. Senat 3. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Gleichbehandlung arbeitender und nicht arbeitender Strafgefangener hinsichtlich Aufschluss- und Einschlusszeiten - hier: Vereinbarkeit der Einschlusszeiten mit § 17 Abs 2 S 1 StVollzG war vorliegend nicht zu prüfen, da eine Ungleichbehandlung nicht dargelegt wurde

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