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Zitierfest

StVollzG · Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung

§ 121b StVollzG – Gerichtliches Verfahren bei dem Richtervorbehalt unterliegenden Maßnahmen

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

(1) Das gerichtliche Verfahren im Sinne des § 121a richtet sich nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die für Unterbringungssachen nach § 312 Nummer 4 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwendenden Bestimmungen gelten entsprechend. Über die Beschwerde entscheidet das Landgericht, über die Rechtsbeschwerde der Bundesgerichtshof.

(2) Für das Verfahren werden keine Kosten erhoben.

Verweise

Vorschriften, die auf § 121b StVollzG verweisen

Rechtsprechung zu § 121b StVollzG

4 Entscheidungen zitieren § 121b StVollzG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 30.01.2024 – XII ZB 572/23 · 12. Zivilsenat

    Gerichtliche Einwilligung in Zwangsbehandlung eines Untergebrachten durch Verabreichung einer Depotspritze

  • BGH, Beschl. v. 15.03.2023 – XII ZB 232/21 · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Eine Patientenverfügung eines gemäß §§ 20, 63 StGB im Maßregelvollzug Untergebrachten steht einer zwangsweisen Behandlung gemäß Art. 6 Abs. 3 Nr. 1 und 2 des Bayerischen Maßregelvollzugsgesetzes (BayMRVG) nur dann gemäß Art. 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 lit. b BayMRVG entgegen, wenn sie Regelungen zur Zwangsbehandlung beinhaltet und erkennen lässt, dass sie in der konkreten Behandlungssituation der …
  • BGH, Beschl. v. 14.12.2022 – XII ZB 417/22 · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Wurde in einer durch Zeitablauf erledigten Unterbringungssache das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben, liegt eine Verletzung des Anspruchs des Betroffenen auf rechtliches Gehör vor (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2020 - XII ZB 291/20, FamRZ 2021, 462). 2. Das Unterbleiben einer verfahrensordnungsgemäßen persönlichen Anhörung des …
  • BGH, Beschl. v. 07.12.2022 – XII ZB 86/22 · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: Die Dauer der gerichtlichen Zustimmung zur Unterbringung in einem besonders gesicherten Raum während des Maßregelvollzugs bedarf der konkreten, sachverständig gestützten Begründung, welche den gesamten Unterbringungszeitraum abdeckt (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 29. September 2021 - XII ZB 300/21, FamRZ 2022, 57).

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