Zum Inhalt springen
Zitierfest

StPO · Strafprozeßordnung

§ 486 StPO – Gemeinsame Dateisysteme

Amtliche Fassung, Stand 20.03.2026.

Die personenbezogenen Daten können für die in den §§ 483 bis 485 genannten Stellen in gemeinsamen Dateisystemen gespeichert werden. Dies gilt für Fälle des § 483 Absatz 1 Satz 2, auch in Verbindung mit § 485 Satz 4, entsprechend.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 486 StPO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 486 StPO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten