Das Gericht darf sich nicht für unzuständig erklären, weil die Sache vor ein Gericht niederer Ordnung gehöre.
StPO · Strafprozeßordnung
§ 269 StPO – Verbot der Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts niederer Ordnung
Amtliche Fassung, Stand 20.03.2026.
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