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Zitierfest

StPO · Strafprozeßordnung

§ 269 StPO – Verbot der Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts niederer Ordnung

Amtliche Fassung, Stand 20.03.2026.

Das Gericht darf sich nicht für unzuständig erklären, weil die Sache vor ein Gericht niederer Ordnung gehöre.

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