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Zitierfest

StGB · Strafgesetzbuch

§ 61 StGB – Übersicht

Amtliche Fassung, Stand 20.03.2026.

Maßregeln der Besserung und Sicherung sind

  • 1. die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus,
  • 2. die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt,
  • 3. die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung,
  • 4. die Führungsaufsicht,
  • 5. die Entziehung der Fahrerlaubnis,
  • 6. das Berufsverbot.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 61 StGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 61 StGB? Zitiere den Wortlaut.“

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