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Zitierfest

StGB · Strafgesetzbuch

§ 176d StGB – Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge

Amtliche Fassung, Stand 20.03.2026.

Verursacht der Täter durch den sexuellen Missbrauch (§§ 176 bis 176c) mindestens leichtfertig den Tod eines Kindes, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 176d StGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 176d StGB? Zitiere den Wortlaut.“

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