Zum Inhalt springen
Zitierfest

StGB · Strafgesetzbuch

§ 155 StGB – Eidesgleiche Bekräftigungen

Amtliche Fassung, Stand 20.03.2026.

Dem Eid stehen gleich

  • 1. die den Eid ersetzende Bekräftigung,
  • 2. die Berufung auf einen früheren Eid oder auf eine frühere Bekräftigung.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 155 StGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 155 StGB? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten