Dem Eid stehen gleich
- 1. die den Eid ersetzende Bekräftigung,
- 2. die Berufung auf einen früheren Eid oder auf eine frühere Bekräftigung.
StGB · Strafgesetzbuch
Dem Eid stehen gleich
Mit Zitierfest schlägt Claude § 155 StGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 155 StGB? Zitiere den Wortlaut.“