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Zitierfest

SGG · Sozialgerichtsgesetz

§ 99 SGG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Eine Änderung der Klage ist nur zulässig, wenn die übrigen Beteiligten einwilligen oder das Gericht die Änderung für sachdienlich hält.

(2) Die Einwilligung der Beteiligten in die Änderung der Klage ist anzunehmen, wenn sie sich, ohne der Änderung zu widersprechen, in einem Schriftsatz oder in einer mündlichen Verhandlung auf die abgeänderte Klage eingelassen haben.

(3) Als eine Änderung der Klage ist es nicht anzusehen, wenn ohne Änderung des Klagegrunds

  • 1. die tatsächlichen oder rechtlichen Ausführungen ergänzt oder berichtigt werden,
  • 2. der Klageantrag in der Hauptsache oder in bezug auf Nebenforderungen erweitert oder beschränkt wird,
  • 3. statt der ursprünglich geforderten Leistung wegen einer später eingetretenen Veränderung eine andere Leistung verlangt wird.

(4) Die Entscheidung, daß eine Änderung der Klage nicht vorliege oder zuzulassen sei, ist unanfechtbar.

Verweise

Vorschriften, die auf § 99 SGG verweisen

Rechtsprechung zu § 99 SGG

225 Entscheidungen zitieren § 99 SGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • LSG Bayern, Urt. v. 15.12.2025 – L 20 KR 459/22 · 20. Senat

    Leitsatz: 1. Die Umstellung des ursprünglichen Begehren von (Versorgung mit einer) Brustverkleinerung auf (Erstattung der Kosten für eine durchgeführte) Bruststraffungsoperation stellt eine Änderung des Klagegrundes dar. 2. Indem das SG ohne Ausführungen bezüglich der Klageänderung über den zuletzt beantragten Kostenerstattungsanspruch vollständig entschieden hat, hat es konkludent eine zulässige …
  • BSG, Urt. v. 18.01.2011 – B 4 AS 99/10 R · 4. Senat

    Leitsatz: Die Weitergewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II nach Beendigung des Bewilligungszeitraums erfordert einen Fortzahlungsantrag.
  • BSG, Beschl. v. 16.01.2023 – B 9 V 14/22 B · 9. Senat

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Rüge unzureichender Feststellungen zur eigenen Prozessführungsbefugnis durch das LSG - keine Zurückverweisung - Amtsermittlungspflicht - weiterer Klärungsbedarf - Maßgeblichkeit der Rechtsansicht des LSG - Verneinung …

  • BSG, Beschl. v. 19.11.2019 – B 1 KR 72/18 B · 1. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - keine Nachholung des Vorverfahrens - fehlende Identität zwischen beklagter Behörde und Widerspruchsbehörde

  • BSG, Urt. v. 09.04.2019 – B 1 KR 3/18 R · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Erklärt bei einem Streit über Krankenhausvergütung ohne kostenprivilegierte Beteiligte der Kläger einseitig den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt, ist seine Feststellungsklage begründet, wenn sich die zunächst zulässige und begründete Leistungsklage erledigt hat. 2. Macht sich ein Krankenhaus im Streit über Vergütung Diagnosen zu eigen, die es bisher nicht kodiert und abgerechnet …
  • BSG, Urt. v. 27.11.2018 – B 2 U 28/17 R · 2. Senat

    Leitsatz: Beschäftigte sind zuhause gesetzlich unfallversichert, wenn sie in Ausübung ihrer versicherten Tätigkeit Betriebswege zurücklegen, um ihre häusliche Arbeitsstätte ("home office") zu erreichen.

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