Bei dem Gericht der Klage kann eine Widerklage erhoben werden, wenn der Gegenanspruch mit dem in der Klage geltend gemachten Anspruch oder mit den gegen ihn vorgebrachten Verteidigungsmitteln zusammenhängt.
SGG · Sozialgerichtsgesetz
§ 100 SGG
Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.
Rechtsprechung zu § 100 SGG
2 Entscheidungen zitieren § 100 SGG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BSG, Urt. v. 01.07.2010 – B 13 R 58/09 R · 13. Senat
Leitsatz: Für die Fiktion einer Berufungsrücknahme, wenn der Kläger das Verfahren nicht betreibt, gibt es im sozialgerichtlichen Verfahren keine Rechtsgrundlage.
BSG, Urt. v. 01.07.2010 – B 13 R 74/09 R · 13. Senat