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Zitierfest

SGG · Sozialgerichtsgesetz

§ 98 SGG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

Für die sachliche und örtliche Zuständigkeit gelten die §§ 17, 17a und 17b Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechend. Beschlüsse entsprechend § 17a Abs. 2 und 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes sind unanfechtbar.

Rechtsprechung zu § 98 SGG

29 Entscheidungen zitieren § 98 SGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Beschl. v. 18.08.2022 – B 1 KR 35/22 B (amtliche Veröffentlichung) · 1. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Bezeichnung - Prozessurteil statt Sachurteil - Klageerhebungswille trotz untypischem Erscheinungsbild der Klageschrift und fehlender örtlicher Zuständigkeit des SG - keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • BSG, Beschl. v. 06.03.2019 – B 3 SF 1/18 R (amtliche Veröffentlichung) · 3. Senat

    Leitsatz: 1. Die unanfechtbare Verneinung der Zuständigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit ohne Rechtswegzuweisung an ein Gericht des zulässigen Rechtswegs verletzt das Gebot effektiven Rechtsschutzes. 2. Im Zwischenstreit zur Klärung des zulässigen Rechtswegs ist eine weitere Beschwerde an das Bundessozialgericht im einstweiligen Rechtsschutz ausgeschlossen (Fortführung von BSG vom 24.1.2008 - B 3 …
  • BSG, Beschl. v. 23.04.2018 – B 11 SF 4/18 S (amtliche Veröffentlichung) · 11. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Zuständigkeitsbestimmung - Durchbrechung der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses - willkürliche Entscheidung

  • BSG, Urt. v. 18.03.2015 – B 2 U 8/13 R (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Leistungsklage - Feststellungsklage - Klageänderung - Antragsänderung - funktionelle Zuständigkeit - Berufung - Verweisung

  • BSG, Beschl. v. 18.07.2012 – B 12 SF 5/12 S (amtliche Veröffentlichung) · 12. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - örtliche Zuständigkeit - Entfallen der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses - zuständiges Sozialgericht bei Streitigkeiten aus dem Leistungserbringerrecht der GKV

  • BSG, Beschl. v. 05.01.2012 – B 12 SF 4/11 S (amtliche Veröffentlichung) · 12. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - örtliche Zuständigkeit - Entfallen der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses - zuständiges Sozialgericht bei Streitigkeiten aus dem Leistungserbringerrecht der GKV

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