Für die sachliche und örtliche Zuständigkeit gelten die §§ 17, 17a und 17b Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechend. Beschlüsse entsprechend § 17a Abs. 2 und 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes sind unanfechtbar.
SGG · Sozialgerichtsgesetz
§ 98 SGG
Rechtsprechung zu § 98 SGG
29 Entscheidungen zitieren § 98 SGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BSG, Beschl. v. 18.08.2022 – B 1 KR 35/22 B (amtliche Veröffentlichung) · 1. Senat
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Bezeichnung - Prozessurteil statt Sachurteil - Klageerhebungswille trotz untypischem Erscheinungsbild der Klageschrift und fehlender örtlicher Zuständigkeit des SG - keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
BSG, Beschl. v. 06.03.2019 – B 3 SF 1/18 R (amtliche Veröffentlichung) · 3. Senat
Leitsatz: 1. Die unanfechtbare Verneinung der Zuständigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit ohne Rechtswegzuweisung an ein Gericht des zulässigen Rechtswegs verletzt das Gebot effektiven Rechtsschutzes. 2. Im Zwischenstreit zur Klärung des zulässigen Rechtswegs ist eine weitere Beschwerde an das Bundessozialgericht im einstweiligen Rechtsschutz ausgeschlossen (Fortführung von BSG vom 24.1.2008 - B 3 …
BSG, Beschl. v. 23.04.2018 – B 11 SF 4/18 S (amtliche Veröffentlichung) · 11. Senat
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Zuständigkeitsbestimmung - Durchbrechung der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses - willkürliche Entscheidung
BSG, Urt. v. 18.03.2015 – B 2 U 8/13 R (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat
Sozialgerichtliches Verfahren - Leistungsklage - Feststellungsklage - Klageänderung - Antragsänderung - funktionelle Zuständigkeit - Berufung - Verweisung
BSG, Beschl. v. 18.07.2012 – B 12 SF 5/12 S (amtliche Veröffentlichung) · 12. Senat
Sozialgerichtliches Verfahren - örtliche Zuständigkeit - Entfallen der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses - zuständiges Sozialgericht bei Streitigkeiten aus dem Leistungserbringerrecht der GKV
BSG, Beschl. v. 05.01.2012 – B 12 SF 4/11 S (amtliche Veröffentlichung) · 12. Senat
Sozialgerichtliches Verfahren - örtliche Zuständigkeit - Entfallen der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses - zuständiges Sozialgericht bei Streitigkeiten aus dem Leistungserbringerrecht der GKV
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