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Zitierfest

SGG · Sozialgerichtsgesetz

§ 96 SGG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Nach Klageerhebung wird ein neuer Verwaltungsakt nur dann Gegenstand des Klageverfahrens, wenn er nach Erlass des Widerspruchsbescheides ergangen ist und den angefochtenen Verwaltungsakt abändert oder ersetzt.

(2) Eine Abschrift des neuen Verwaltungsakts ist dem Gericht mitzuteilen, bei dem das Verfahren anhängig ist.

Rechtsprechung zu § 96 SGG

338 Entscheidungen zitieren § 96 SGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Urt. v. 17.10.2012 – B 6 KA 40/11 R · 6. Senat

    Leitsatz: 1. Die einem Medizinischen Versorgungszentrum erteilte Anstellungsgenehmigung tritt nicht iS des § 96 SGG an die Stelle einer zuvor bestehenden Sonderbedarfszulassung. 2. Die Frist für die Einlegung eines Drittwiderspruchs gegen eine Sonderbedarfszulassung beträgt ein Jahr nach tatsächlicher Aufnahme der Tätigkeit durch den Begünstigten.
  • BSG, Urt. v. 22.11.2012 – B 3 KR 19/11 R · 3. Senat

    Leitsatz: 1. Die Regelung des § 36 SGB 5 ermächtigt nur zur Festsetzung von Festbeträgen für Hilfsmittel, nicht aber zur Bestimmung von Abgabepreisen und auch nicht zu rein technisch-handwerklichen Festlegungen hinsichtlich der Herstellung von Hilfsmitteln. 2. Die Befugnis zur Festsetzung von Festbeträgen für Hilfsmittel erstreckt sich auch auf Regelungen, welche Zusatzteile, Begleitleistungen und …
  • BSG, Urt. v. 28.09.2011 – B 12 R 17/09 R · 12. Senat

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit für einen privaten Pflegedienst - Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit - Streitgegenstand nach der Ergänzung eines unvollständigen Verwaltungsaktes

  • BSG, Beschl. v. 22.03.2018 – B 5 RE 12/17 B · 5. Senat

    Nichtzulassungsbeschwerde - rückwirkende Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

  • BSG, Urt. v. 14.03.2018 – B 12 KR 12/17 R · 12. Senat

    Leitsatz: 1. Es liegen keine revisionsrechtlich verwertbaren Tatsachenfeststellungen vor, wenn das Berufungsgericht den Vortrag der Beteiligten lediglich inhaltlich referiert oder den Text der erstinstanzlichen Entscheidungsgründe wörtlich wiedergibt ("copy-and-paste"), sofern nicht erkennbar ist, welche Tatsachen es seiner Entscheidung aufgrund eigener Erkenntnis zugrunde gelegt hat. 2. Wird eine …
  • BSG, Urt. v. 07.11.2017 – B 1 KR 24/17 R · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Ansprüche auf Leistungen, die Versicherte aufgrund fingierter Genehmigung erlangen, gehören zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. 2. Erhalten Versicherte Leistungen aufgrund fingierter Genehmigung, gelten dieselben Sorgfalts-, Informations- und Schadensersatzpflichten, die ärztliche Behandler bei der Leistungserbringung auch sonst zu beachten haben. 3. Ficht ein …

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